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BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Jugendrichter - Jugendstrafvollzug - Erwachsenenstrafvollzug - JVA - Erwachsenenstrafvollzugsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 567
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77
Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden …
Auszug aus BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Bei der Ausnahme vom Jugendstrafvollzug fällt die Zuständigkeit für die Vollstreckung nicht kraft Gesetzes an den allgemeinen Vollstreckungsleiter nach § 84 JGG zurück (BGHSt 24, 332; 27, 329; 28, 351), so daß der Jugendrichter in Köln als Vollstreckungsleiter zuständig blieb. - BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79
Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung …
Auszug aus BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Bei der Ausnahme vom Jugendstrafvollzug fällt die Zuständigkeit für die Vollstreckung nicht kraft Gesetzes an den allgemeinen Vollstreckungsleiter nach § 84 JGG zurück (BGHSt 24, 332; 27, 329; 28, 351), so daß der Jugendrichter in Köln als Vollstreckungsleiter zuständig blieb. - BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72
Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …
Auszug aus BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Bei der Ausnahme vom Jugendstrafvollzug fällt die Zuständigkeit für die Vollstreckung nicht kraft Gesetzes an den allgemeinen Vollstreckungsleiter nach § 84 JGG zurück (BGHSt 24, 332; 27, 329; 28, 351), so daß der Jugendrichter in Köln als Vollstreckungsleiter zuständig blieb.
- BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80
Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz …
Auszug aus BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Er war jedoch befugt, die Vollstreckung an den Jugendrichter abzugeben, in dessen Bezirk die Erwachsenenvollzugsanstalt liegt, in der die Jugendstrafe nach § 92 Abs. 2 und 3 JGG vollzogen wird (BGHSt 30, 9;… Diemer/Schoreit/Sonnen JGG § 92 Rdn. 14;… Eisenberg JGG 6. Aufl. § 92 Rdn. 16 jew. m.w.N.). - BGH, 20.10.1976 - 2 ARs 347/76
Zuständigkeitsstreit über die Frage der bedingten Entlassung eines Verurteilten …
Auszug aus BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Die Zuständigkeit ergibt sich nicht bereits von Gesetzes wegen aus § 85 Abs. 2 JGG, weil diese Vorschrift die Aufnahme der Verurteilten in eine Jugendstrafanstalt voraussetzt (BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76];… BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1) und die Justizvollzugsanstalt Essen nach der dem Senat erteilten Auskunft nur für den Erwachsenenvollzug zuständig ist. - BGH, 03.07.1987 - 2 ARs 112/87
Zuständigkeit für die Strafvollstreckung bei Aufnahme eines vom …
Auszug aus BGH, 02.06.1995 - 2 ARs 128/95
Die Zuständigkeit ergibt sich nicht bereits von Gesetzes wegen aus § 85 Abs. 2 JGG, weil diese Vorschrift die Aufnahme der Verurteilten in eine Jugendstrafanstalt voraussetzt (BGHSt 27, 25, 27 [BGH 20.10.1976 - 2 ARs 347/76]; BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1) und die Justizvollzugsanstalt Essen nach der dem Senat erteilten Auskunft nur für den Erwachsenenvollzug zuständig ist.
- BGH, 15.01.1997 - 2 ARs 481/96
Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zweier Gerichte aus unterschiedlichen …
Das gilt auch, wenn gegen den Verurteilten nach § 92 Abs. 2 Satz 3 JGG die Jugendstrafe im Erwachsenenvollzug vollstreckt wird (vgl. u.a. Beschluß des Senats vom 12. Juni 1996 - 2 ARs 130/96 - BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; BGH NStZ 1985, 92; BGHSt 27, 329, 332 f.). - OLG Koblenz, 13.01.2004 - 2 Ws 6/04
Jugendstrafe, Heranwachsender, Vollstreckungsleiter, Abgabe der Vollstreckung, …
Die Zuständigkeit des Vollstreckungsleiters für die Vollstreckung der gegen den Verurteilten als Heranwachsenden verhängten Einheitsjugendstrafe endete nicht bereits durch die gem. § 92 Abs. 2 JGG angeordnete (weitere) Vollstreckung im Erwachsenenstrafvollzug (BGH NStZ 1997, 255; BGHR JGG § 92 Zuständigkeit 1; jew. m.w.N.). - OLG Jena, 12.03.2004 - 1 AR (S) 45/04
Jugendstrafe
Durch eine Aufnahme des vom Jugendstrafvollzug ausgenommenen Verurteilten in eine für Erwachsene zuständige Justizvollzugsanstalt nach § 92 Abs. 2 Satz 1 und 2 JGG wird ein Übergang der Vollstreckung nach § 85 Abs. 2 JGG nicht bewirkt (vgl. BGHSt 27, 25, 26, 27, 329, 331;… BGHR JGG § 85 Abs. 2 Übergang 1), da diese Vorschrift die Aufnahme des Verurteilten in eine Jugendstrafanstalt voraussetzt (vgl. BGH NStZ 1995, 567).